Rezepte / Überweisungen etc.

Rezepte und Überweisungen sollten Sie bequem vorab anfordern.

Voraussetzung ist, dass Ihre Krankenversicherungskarte für das laufende Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.

Bestellungen können bis 12:00 Uhr des laufenden Werktages abgegeben werden.

Seit dem 1.1.2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Sie können also bequem  ab dem folgenden Werktag in einer Apotheke ihrer Wahl mittels Chipkarte ihr E-Rezept einlösen. Wahlweise ist es möglich,  weiterhin ein papiergebundenes   Rezept  mit einem Barcodeausdruck in der Praxis abzuholen. Bitte teilen sie uns dies bei ihrer Anforderung mit !

Bitte beachten sie , dass das E-Rezept noch NICHT für BTM -Verordnungen, Selbszahlerverordnungen(grüne Rezepte) oder Hilfsmittel anwendbar ist! Hier gilt weiterhin das bisher übliche papiergebundene Rezept.

Wenn Sie eine Abholung in Apotheke unseres Ärztehauses ( Apotheke am Bahnhof) wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Für die Bestellung steht Ihnen folgende Telefonnummer zur Verfügung:

03941 4193171

Dies ist ein Anrufbeantworter, der Ihre Ansage aufzeichnet.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.