Rezepte / Überweisungen etc.

Rezepte und Überweisungen sollten Sie bequem vorab anfordern.

Voraussetzung ist, dass Ihre Krankenversicherungskarte für das laufende Quartal bereits bei uns eingelesen wurde.

Bestellungen können bis 12:00 Uhr des laufenden Werktages abgegeben werden.

Seit dem 1.1.2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Sie können also bequem  ab dem folgenden Werktag in einer Apotheke ihrer Wahl mittels Chipkarte ihr E-Rezept einlösen. Wahlweise ist es möglich,  weiterhin ein papiergebundenes   Rezept  mit einem Barcodeausdruck in der Praxis abzuholen. Bitte teilen sie uns dies bei ihrer Anforderung mit !

Bitte beachten sie , dass das E-Rezept noch NICHT für BTM -Verordnungen, Selbszahlerverordnungen(grüne Rezepte) oder Hilfsmittel anwendbar ist! Hier gilt weiterhin das bisher übliche papiergebundene Rezept.

Wenn Sie eine Abholung in Apotheke unseres Ärztehauses ( Apotheke am Bahnhof) wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.

 

Für die Bestellung steht Ihnen folgende Telefonnummer zur Verfügung:

03941 4193171

Dies ist ein Anrufbeantworter, der Ihre Ansage aufzeichnet.